(08.01.2025) Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 07. Januar 2025 die Kulturförderung für 2025 beschlossen. Die beschlossenen Änderungen basieren wesentlich auf Forderungen und Anträgen der CDU. Die Kulturpolitischen Sprecher mehrerer Fraktionen hatten in der vergangenen Woche intensiv über die Vorschläge der Verwaltung und die Änderungsanträge diskutiert, nach fünfstündigen Verhandlungen war eine Einigung erreicht.
Als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich die Verhandlungen geführt und mich im Nachgang folgendermaßen geäußert: “Wir stehen mit dem aktuellen Haushaltsentwurf einmal mehr vor besonderen Herausforderungen für die Dresdner Kulturlandschaft. Kultur ist eine freiwillige Aufgabe und wenn Geld fehlt, wird hier zuerst gekürzt. Noch sind die Haushaltsverhandlungen nicht abgeschlossen. Sicher ist aber wohl, dass wir die Kürzungen des Haushaltsentwurfs, wenn überhaupt, nur teilweise zurücknehmen können. Wenn wir aber unseren städtischen Kultureinrichtungen einen Sparkurs verordnen, muss auch die freie Szene zurückstecken. Dies haben wir bei der Institutionellen Förderung mit einer Reduzierung der Förderbeträge bei nahezu allen Trägern realisiert. Dadurch freiwerdende Mittel konnten wir so auch in Einrichtungen umlenken, die von der Verwaltung nicht berücksichtigt worden sind.
Besonders wichtig war uns als CDU, dass wir bei den beiden Qualitäts-Musikschulen “Musikschule Goldenes Lamm e.V.” und “Freier Musikverein Paukenschlag e.V.” mit einer institutionellen Förderung eine Unterstützung für die Grundmusikalisierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Herrenberg-Urteils vornehmen. Dies ist uns in beiden Fällen gelungen. Nachdem der Stadtratsbeschluss aus dem Frühjahr 2024 zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Qualitäts-Musikschulen bisher durch die Verwaltung nicht umgesetzt wurde, hat der Stadtrat wenigstens eine Zwischenlösung gefunden. Langfristiges Ziel bleibt für uns aber das beauftragte Gesamtkonzept.
Bei der Projektförderung haben wir bei zahlreichen Projekten Änderungen gegenüber dem Verwaltungsvorschlag vorgenommen. Hier sind häufig die dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Informationen unvollständig. Wir haben jedoch darauf geachtet, dass insbesondere die Projekte gefördert werden, die für eine Realisierung in städtischen Einrichtungen wie Hellerau oder dem Societätstheater vorgesehen sind.”
Die Entscheidung zur Kulturförderung war auf Antrag der CDU in der Sondersitzung des Kulturausschusses am 17.12.2024 vertagt worden. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Einigung vor, interfraktionelle Gespräche hatten nur ohne Beteiligung der CDU-Fraktion stattgefunden und waren nicht mehrheitsfähig. Eine Entscheidung in der Sondersitzung hätte somit aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss möglicherweise zu einer vollständigen Ablehnung der Vorlage geführt. Die CDU-Fraktion hat dies mit dem Vertagungsantrag verhindert. Die Einigung zeigt, dass diese Entscheidung richtig und zielführend war.
© Mario Schmidt. Alle Rechte vorbehalten.
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